Deutsche Gesellschaft
für phänomenologische Forschung

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218433

Instrumente Totalitärer Verwaltung

Wolfgang SauerGerhard SchulzKarl Dietrich Bracher

pp. 516-578

Abstrakt

Die Justiz der Weimarer Republik war von folgenreichen politischen Einschlägen nicht frei geblieben,1 die von der Öffentlichkeit zuweilen mit größter Leidenschaftlichkeit diskutiert wurden.2 Die an Problemen reiche Politik der schrittweisen und mehr oder minder vorsichtigen Annäherung der aus der Periode der Monarchie übernommenen Richterschaft an die Lebensbedingungen der Republik, der die Justizministerien der Länder überaus unterschiedlich und teilweise — namentlich in Bayern — zögernder und unter stärkeren Vorbehalten folgten als die meisten Reichsjustizminister, hatte mit noch größeren Schwierigkeiten zu kämpfen als die bereits wenig einheitliche Beamtenpolitik der Innenminister. Nicht zuletzt begünstigten sowohl die lebenslängliche Unabhängigkeit der Richter, eine der unaufhebbaren Voraussetzungen des Rechtsstaats, wie die völlige Unmöglichkeit, juristisch unbewanderten "Außenseitern" Eingang in die Justiz zu verschaffen, noch wirksamer als in der Kategorie der politischen Beamten Erhaltung und Behauptung des alten, überaus konservativen Personals. Einzig vom preußischen Justizdienst und hier wieder im besonderen von Berlin aus fanden Prinzipien und Ideen der Republik von Weimar entschiedene Verteidiger und Bekenner im Richterstande.

Publication details

Published in:

Bracher Karl Dietrich, Sauer Wolfgang, Schulz Gerhard (1960) Die nationalsozialistische Machtergreifung: Studien zur Errichtung des totalitären Herrschaftssystems in Deutschland 1933/34. Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften.

Seiten: 516-578

DOI: 10.1007/978-3-322-96204-1_9

Referenz:

Sauer Wolfgang, Schulz Gerhard, Bracher Karl Dietrich (1960) Instrumente Totalitärer Verwaltung, In: Die nationalsozialistische Machtergreifung, Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften, 516–578.