Deutsche Gesellschaft
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218434

Nationalsozialistische "Reichsreform"

Wolfgang SauerGerhard SchulzKarl Dietrich Bracher

pp. 579-626

Abstrakt

Es lag im Wesen der Diktatur, die mit dem Namen Hitlers und seiner nationalsozialistischen Partei verknüpft war, daß sie sich in zunehmendem Maße und immer unverhohlener dagegen sträubte, Begrenzungen und Einschränkungen irgendwelcher Art anzuerkennen, daß sie sie zu durchbrechen, sich womöglich ad hoc nach ihren Bedingungen zu richten und gar daraus noch für später Nutzen zu ziehen, auf die Dauer aber zu beseitigen suchte, wo und soweit sie es nur irgend vermochte. Ihr Aktivitätszentrum, worunter Hitler als Staatschef nebst seiner nächsten Umgebung — Minister, Parteiführer, Sekretäre, Sachverständige, Repräsentanten der bewaffneten Macht und manche andere — zu verstehen sind, bildete im Grunde die moderne, aus der Zerstörung des parlamentarisch-konstitutionellen Rechtsstaates erwachsene Form einer Herrschaft legibus absolutus. Es hieße jedoch, die Bedeutung der zweifellos ausgeprägten Befehlsstruktur der NSDAP und die Rolle dieser Partei in den ersten Entstehungsphasen des totalitären Staates völlig falsch einschätzen, wollte man voraussetzen, daß die Vorgänge der Machtergreifung, der Gleichschaltung und die darauf folgenden Organisationsmaßnahmen von einer einzigen zentralen Stelle in Gang gesetzt und in Gang gehalten worden seien, die man an der Spitze der NSDAP zu suchen hätte.

Publication details

Published in:

Bracher Karl Dietrich, Sauer Wolfgang, Schulz Gerhard (1960) Die nationalsozialistische Machtergreifung: Studien zur Errichtung des totalitären Herrschaftssystems in Deutschland 1933/34. Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften.

Seiten: 579-626

DOI: 10.1007/978-3-322-96204-1_10

Referenz:

Sauer Wolfgang, Schulz Gerhard, Bracher Karl Dietrich (1960) Nationalsozialistische "Reichsreform", In: Die nationalsozialistische Machtergreifung, Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften, 579–626.