Der Vortrag zielt auf die Klärung einer möglichen Mehrdeutigkeit in der Rede von der „Politisierung“ der Phänomenologie. Die fraglichen Unterschiede betreffen das Verständnis dessen, was in welcher Form anders konzipiert, kontextualisiert oder interpretiert („politisiert“) werden soll, ob eine Politisierung intrinsisch oder extrinsisch motiviert und begründet ist und wie Art und Reichweite der daran geknüpften Ansprüche artikuliert werden. Zwei grundlegende Optionen werden zur Diskussion gestellt: (1) eine immanente Politisierung, die als phänomenologisch-methodischer Umgang mit Gegebenem, mit Evidenz(stil)en, mit Expressivität und Subjektivität charakterisiert wird; (2) eine externe Politisierung der Phänomenologie, die sich als standort- und kontextabhängige weltanschauliche Idee und Praxis darstellt. Letztere versteht sich als eine politische Forderung und Erwartung, welche eine thematisch einseitige bzw. verengte und / oder methodologisch naive, unreflektierte, unkritische, womöglich vorurteils- und ressentimentgeleitete phänomenologische Methodologie korrigiert.
Dem Vortrag liegt die These zugrunde, dass immanente Politisierung auf einer Metaebene stattfindet, auf der über Natur und Selbstbegrenzung der phänomenologischen Analyse nachgedacht wird. In konkreten Phänomenanalysen schlägt sich immanente Politisierung lediglich indirekt – über deren methodische und theoretische Rahmung – nieder. Externe Politisierung erfolgt als direkter Eingriff auf der gegenständlichen Ebene, im Zuge der Interpretation konkreter Phänomene. Die Art der jeweils angestrengten Politisierung bringt mithin bereits ein bestimmtes Verständnis der Phänomenologie (bzw. der Philosophie im Allgemeinen) zur Wirksamkeit wie auch eine bestimmte Idee von Politisierung. Wenn dies zutrifft, sind u. a. folgende Fragen zu klären: Kann von (1) und / oder (2) mit Recht gesagt werden, dass sie nicht-zirkulär begründbar sind bzw. nicht selbstbestätigend fungieren? Wie können zulässige (und unabdingbare) Formen von Politisierung von unzulässigen unterschieden werden? Unter welchen Bedingungen unterliegt radikale Kritik im Sinne externer Politisierung einem Selbstaufhebungseinwand?