Deutsche Gesellschaft
für phänomenologische Forschung

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108813

Theoretische Disciplinen als Fundamente normativer

Edmund Husserl

pp. 44-62

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§ 13. Der Streit um den praktischen Charakter der Logik

05| Aus unseren letzten Betrachtungen ist die Berechtigung einer Logik als Kunstlehre als so selbstverständlich hervorgegangen, daß es verwunderlich erscheinen muß, wie in diesem Punkte ein Streit je hat bestehen können. Eine praktisch gerichtete Logik ist ein unabweisbares Postulat aller Wissenschaften, und dem ent10|spricht es auch, daß die Logik historisch aus praktischen Motiven des Wissenschaftsbetriebes erwachsen ist. Dies geschah bekanntlich in jenen denkwürdigen Zeiten, als die neu aufkeimende griechische Wissenschaft in Gefahr geriet, den Angriffen der Skeptiker und Subjektivisten zu unterliegen, und alles weitere15| Gedeihen der Wissenschaft davon abhing, objektive Wahrheitskriterien zu finden, welche den täuschenden Schein der sophistischen Dialektik zu zerstören ┌vermochten┐1.

0Wenn man gleichwohl, zumal in neuerer Zeit unter Kants Einflusse, der Logik den Charakter einer Kunstlehre wiederholt20| aberkannt hat, während man dieser Charakterisierung auf der anderen Seite fortgesetzt Wert beimaß, so kann sich der Streit doch nicht um die bloße Frage gedreht haben, ob es möglich sei, der Logik praktische Ziele zu setzen und sie darnach als eine Kunstlehre zu fassen. Hat doch Kant selber von einer ange25|wandten Logik gesprochen, welcher die Regelung des Verstandesgebrauchs "unter den zufälligen Bedingungen des Subjekts, die45 diesen Gebrauch hindern und befördern können",2 obliege, und von welcher wir auch lernen können, "was den richtigen Verstandesgebrauch befördert, die Hilfsmittel desselben[A 31] oder die Heilungs|mittel von logischen Fehlern oder Irrtümern".3 Wenn [B 31]5| er sie auch nicht eigentlich als Wissenschaft gelten lassen will, wie die reine Logik,4 wenn er sogar meint, daß sie "eigentlich nicht Logik heißen sollte",5 so wird es doch jedermann freistehen, das Ziel der Logik so weit zu stecken, daß sie die angewandte, also praktische6 mit umfaßt. Allenfalls mag man10| darüber streiten — und dies ist auch ausreichend geschehen —, ob für die Förderung der menschlichen Erkenntnis durch eine Logik als praktische Wissenschaftslehre ein erheblicher Gewinn zu erhoffen sei; ob man sich z.B. von einer Erweiterung der alten Logik, die nur zur Prüfung gegebener Erkenntnisse dienen könne,15| um eine ars inventiva, eine "Logik der Entdeckung" wirklich so große Umwälzungen und Fortschritte versprechen dürfe, wie Leibniz dies bekanntlich geglaubt hat, u. dgl. Aber dieser Streit betrifft keine prinzipiell bedeutsamen Punkte, und er entscheidet sich durch die klare Maxime, daß schon eine mäßige Wahrschein20|lichkeit für eine künftige Förderung der Wissenschaften die Be-arbeitung einer[A 32][B 32] dahin abzielenden normativen Disziplin recht-fertige; davon abgesehen, daß die abgeleiteten Regeln an sich eine wertvolle Bereicherung der Erkenntnis darstellen.

0Die eigentliche und prinzipiell wichtige Streitfrage, die leider46 von keiner Seite klar präzisiert worden ist, liegt in ganz anderer Richtung; sie geht dahin, ob denn die Definition der Logik als Kunstlehre ihren wesentlichen Charakter treffe. Es fragt sich m.a.W., ob es nur der praktische Gesichtspunkt ┌sei┐7,5| welcher das Recht der Logik als einer eigenen wissenschaftlichen Disziplin begründe, während vom theoretischen Standpunkte aus all das, was die Logik an Erkenntnissen sammle, einerseits in rein theoretischen Sätzen bestehe, die in sonst bekannten theoretischen Wissenschaften, hauptsächlich aber in der Psychologie,10| ihr ursprüngliches Heimatsrecht beanspruchen müssen, und andererseits in Regeln, die auf diese theoretischen Sätze gegründet sind.

0In der Tat liegt wohl auch das Wesentliche8 der Auffassung Kants nicht darin, daß er den praktischen Charakter der Logik15| bestreitet, sondern daß er eine gewisse Begrenzung bzw. Einschränkung der Logik für möglich und in erkenntnistheoretischer Hinsicht für fundamental hält, wonach sie als eine völlig unabhängige, im Vergleich mit den anderweitig bekannten Wissenschaften neue, und zwar rein theoretische Wissenschaft dasteht,20| welcher nach Art der Mathematik jeder Gedanke an eine mögliche Anwendung äußerlich bleibt, und welche der Mathematik auch darin gleicht, daß sie eine apriorische und rein demonstrative Disziplin ist.

0Die Einschränkung der Logik auf ihren theoretischen Wissens25|gehalt führt nach der vorherrschenden Form der gegnerischen Lehre auf psychologische, evtl. auch grammatische und andere Sätze; also auf kleine Ausschnitte aus anderweitig abgegrenzten und dazu empirischen Wissenschaften; nach Kant stoßen wir vielmehr noch auf ein in sich geschlossenes, selbständiges und dazu30| apriorisches Gebiet theoretischer Wahrheit, auf die reine Logik.

0[A 33][B 33]Man sieht, daß in diesen Lehren noch andere bedeutsame Gegensätze mitspielen, nämlich ob die Logik als apriorische oder empirische, unabhängige oder abhängige, demonstrative oder nichtdemonstrative Wissenschaft zu gelten habe. Scheiden wir35| diese, als unseren nächsten Interessen fernliegend, ab, so bleibt nur die oben hingestellte Streitfrage übrig; wir abstrahieren auf47 der einen Seite die Behauptung, daß jeder als Kunstlehre gefaßten Logik eine eigene theoretische Wissenschaft, eine "reine" Logik zugrunde liege, während die Gegenseite alle theoretischen Lehren, die in der logischen Kunstlehre zu konstatieren sind, in5| anderweitig bekannte theoretische Wissenschaften glaubt einordnen zu können.

0Den letzteren Standpunkt hat schon Beneke mit Lebhaftigkeit vertreten;9 klar umschrieben hat ihn J. St. Mill, dessen Logik auch in dieser Hinsicht sehr einflußreich geworden ist.1010| Auf demselben Boden steht auch das führende Werk der neueren logischen Bewegung in Deutschland, die Logik Sigwar ts. Scharf und entschieden spricht sie es aus: "Die oberste Aufgabe der Logik und diejenige, die ihr eigentliches Wesen ausmacht, [ist es,] Kunstlehre zu sein."11

015|Auf dem anderen Standpunkte finden wir neben Kant insbesondere Herbart, dazu eine große Zahl ihrer Schüler.

0Wie wohl sich übrigens in dieser Beziehung der extremste Empirismus mit der Kantschen Auffassung verträgt, ersieht man aus Bains Logik, die zwar als Kunstlehre aufgebaut ist,20| aber eine Logik als eigene theoretische und abstrakte Wissen[A 34]schaft — und[B 34] sogar als eine Wissenschaft nach Art der Mathematik — ausdrücklich anerkennt und zugleich in sich zu fassen beansprucht. Zwar ruht diese theoretische Disziplin nach Bain auf der Psychologie; sie geht also nicht, wie Kant es will, allen25| anderen Wissenschaften als eine absolut unabhängige Wissenschaft voraus; aber sie ist doch eine eigene Wissenschaft, sie ist nicht wie bei Mill eine bloße Zusammenordnung psychologischer Kapitel, geboten durch die Absicht auf eine praktische Regelung der Erkenntnis.13

030|In den mannigfachen Bearbeitungen, welche die Logik in die48sem Jahrhundert erfahren hat, kommt der hier in Rede stehende Differenzpunkt kaum je zu deutlicher Hervorhebung und sorgsamer Überlegung. Mit Rücksicht darauf, daß sich die praktische Behandlung der Logik mit beiden Standpunkten wohl verträgt5| und in der Regel auch von beiden Seiten als nützlich zugestanden worden ist, erschien manchen der ganze Streit um den (wesentlich) praktischen oder theoretischen Charakter der Logik als bedeutungslos. Sie hatten sich den Unterschied der Standpunkte eben nie klargemacht.

010|Unsere Zwecke erfordern es nicht, auf die Streitigkeiten der älteren Logiker — ob die Logik eine Kunst sei oder eine Wissenschaft oder beides oder keines von beiden; und wieder ob sie im zweiten Falle eine praktische oder spekulative Wissenschaft sei oder beides zugleich — kritisch einzugehen. Sir William Hamilton urteilt über sie und15| damit zugleich über den Wert der Fragen wie folgt: "The controversy ... is perhaps one of the most futile in the history of speculation. In so far as Logic is concerned, the decision of the question is not of the very smallest import. It was not in consequence of any diversity of opinion in regard to the scope and nature of this doctrine, that philosophers disputed by what20| name it should be called. The controversy was, in fact, only about what was properly an art, and what was properly a science; and as men attached one meaning or another to these terms, so did they affirm Logic[B 35] to be an art, ;or a science,[A 35] or both, or neither."14 Doch ist zu bemerken, daß Hamilton selbst über Gehalt und Wert der in Rede stehenden Unterschei25|dungen und Kontroversen nicht sehr tief geforscht hat. Bestände eine angemessene Übereinstimmung in bezug auf die Behandlungsweise der Logik und den Inhalt der ihr beizurechnenden Lehren, dann wäre die Frage, ob und wie die Begriffe art und Science zu ihrer Definition gehören, von geringerer Bedeutung, obschon lange noch nicht eine30| Frage der bloßen Etikettierung. Aber der Streit um die Definitionen ist (wie wir bereits ausgeführt haben) in Wahrheit ein Streit um die Wissenschaft selbst, und zwar nicht um die fertige, sondern um die werdende und vorläufig nur prätendierte Wissenschaft, bei der noch die Probleme, die Methoden, die Lehren, kurz alles und jedes zweifel35|haft ist. Schon zu Hamiltons Zeiten und lange vor ihm waren die Differenzen in Ansehung des wesentlichen Gehalts, des Umfangs und der Behandlungsweise der Logik sehr erheblich. Man vergleiche nur Hamiltons, Bolzanos, Mills und Benekes Werke. Und wie sind die Differenzen seitdem erst gewachsen. Stellen wir Erdmann und 40 Drobisch, Wundt und Bergmann, Schuppe und Brentano, Sigwart und Überweg zusammen — ist das alles eine Wissenschaft49 und nicht bloß ein Name? Fast möchte man so entscheiden, wenn nicht umfassendere Gruppen von Themen da und dort gemeinsam wären, obschon freilich in Hinsicht auf den Inhalt der Lehren und selbst der Fragestellungen sich auch nicht zwei dieser Logiker erträglich ver5|ständigen. Hält man nun damit zusammen, was wir in der Einleitung betont haben — daß die Definitionen nur die Überzeugungen ausprägen, die man über die wesentlichen Aufgaben und den methodischen Charakter der Logik besitzt, und daß hierauf bezügliche Vorurteile und Irrtümer bei einer so zurückgebliebenen Wissenschaft dazu bei10|tragen können, die Forschung von vornherein auf falsche Bahnen zu lenken — so wird man Hamilton sicherlich nicht zustimmen können, wenn er sagt: "the decision of the question is not of the very smallest import".

0Nicht wenig hat zur Verwirrung der Umstand beigetragen, daß15| auch von seiten ausgezeichneter Vorkämpfer für die Eigenberechtigung einer reinen Logik, wie Drobisch und Berg|mann, der[A 36] normative Charakter dieser Disziplin als etwas ihrem Be[B 36] griffe wesentlich Zugehöriges hingestellt wurde. Die Gegenseite fand hierin eine offenbare Inkonsequenz, ja einen Widerspruch.20| Liegt nicht im Begriffe der Normierung die Beziehung auf einen leitenden Zweck und ihm zugeordnete Tätigkeiten? Besagt also normative Wissenschaft nicht genau dasselbe wie Kunstlehre?

0Die Art, wie Drobisch seine Bestimmungen einführt und faßt, kann nur zur Bestätigung dienen. In seiner noch immer25| wertvollen Logik lesen wir: "Das Denken kann in doppelter Beziehung Gegenstand einer wissenschaftlichen Untersuchung werden: einmal nämlich, sofern es eine Tätigkeit des Geistes ist, nach deren Bedingungen und Gesetzen geforscht werden kann; sodann aber, sofern es als Werkzeug zur Erwerbung mittelbarer Erkennt30|nis, das nicht nur einen richtigen, sondern auch einen fehlerhaften Gebrauch zuläßt, im ersteren Falle zu wahren, im anderen zu falschen Ergebnissen führt. Es gibt daher sowohl Naturgesetze des Denkens als Normalgesetze für dasselbe, Vorschriften (Normen), nach denen es sich zu richten hat, um zu wahren35| Ergebnissen zu führen. Die Erforschung der Naturgesetze des Denkens ist eine Aufgabe der Psychologie, die Feststellung seiner Normalgesetze aber die Aufgabe der Logik."15 Und zum Überfluß lesen wir in der beigegebenen Erläuterung: "Normalgesetze50 regulieren eine Tätigkeit immer einem gewissen Zwecke gemäß."

0Von gegnerischer Seite wird man sagen: Hier ist kein Wort, das nicht Beneke oder Mill unterschreiben und zu eigenen Gunsten verwerten könnte. Gesteht man aber die Identität der Begriffe5| "normative Disziplin" und "Kunstlehre" zu, so ist es auch selbstverständlich, daß, wie bei Kunstlehren überhaupt, nicht die sachliche Zusammengehörigkeit, sondern der leitende Zweck das Band ist, welches die logischen Wahrheiten zu einer Disziplin einigt.[A 37] Dann aber ist es sichtlich verkehrt, der Logik so enge Grenzen[B 37]10| zu ziehen, wie es die traditionelle aristotelische Logik — denn darauf kommt ja wohl die "reine" Logik hinaus — tut. Es ist widersinnig, der Logik einen Zweck zu setzen und dann gleichwohl Klassen von Normen und normativen Untersuchungen, die zu diesem Zwecke gehören, von der Logik auszuschließen. Die15| Vertreter der reinen Logik stehen eben noch unter dem Banne der Tradition; der verwunderliche Zauber, den der hohle Formelkram der scholastischen Logik durch Jahrtausende geübt hat, ist in ihnen noch übermächtig.

0Dies die Kette naheliegender Einwände, ganz dazu angetan,20| das moderne Interesse von einer genaueren Erwägung der sachlichen Motive abzulenken, welche bei großen und selbständigen Denkern zugunsten einer reinen Logik als eigener Wissenschaft gesprochen haben, und welche auch jetzt noch auf ernste Prüfung Anspruch erheben könnten. Der treffliche Drobisch mag sich25| mit seiner Bestimmung vergriffen haben; aber das beweist nicht, daß seine Position, sowie die seines Meisters Herbart und endlich diejenige des ersten Anregers, Kant,16 im wesentlichen eine falsche war. Es schließt nicht einmal aus, daß hinter der unvollkommenen Bestimmung selbst ein wertvoller Gedanke stecke,51 der nur nicht zu begrifflich[A 38] klarer Ausprägung gekommen ist. Achten wir doch auf die bei den Vertretern einer reinen Logik so beliebte Zu|sammenstellung der Logik und der reinen Mathe[B 38]matik. Auch die mathematischen Disziplinen begründen Kunst5|lehren. Der Arithmetik entspricht die praktische Rechenkunst, der Geometrie die Feldmeßkunst. Wieder schließen sich, obschon in etwas anderer Weise, an die theoretischen abstrakten Naturwissenschaften Technologien, an die Physik die physikalischen, an die Chemie die chemischen Technologien. Mit Rücksicht dar10|auf liegt die Vermutung nahe, es sei der eigentliche Sinn der prätendierten reinen Logik, eine abstrakte theoretische Disziplin zu sein, die in analoger Weise wie in den bezeichneten Fällen eine Technologie begründe, eben die Logik im gemeinen, praktischen Sinne. Und wie nun überhaupt bei Kunstlehren mitunter15| vorzugsweise eine, mitunter aber mehrere theoretische Disziplinen den Unterbau für die Ableitung ihrer Normen beistellen, so könnte auch die Logik im Sinne der Kunstlehre von einer Mehrheit solcher Disziplinen abhängen, also in jener reinen Logik bloß das eine, wenn auch vielleicht das hauptsächlichste, Fundament20| besitzen. Würde sich dann überdies zeigen, daß die im prägnanten Sinne logischen Gesetze und Formen einem theoretisch abgeschlossenen Kreis abstrakter Wahrheit angehören, der auf keine Weise in die bislang abgegrenzten theoretischen Disziplinen einzuordnen und somit selbst als die fragliche reine Logik in An25|sprach zu nehmen sei: dann würde sich die weitere Vermutung aufdrängen, daß Unvollkommenheiten der Begriffsbestimmung dieser Disziplin, sowie die Unfähigkeit, sie in ihrer Reinheit darzustellen und ihr Verhältnis zur Logik als Kunstlehre klarzulegen, die Vermengung mit dieser Kunstlehre begünstigt und den Streit,30| ob die Logik wesentlich als theoretische oder praktische Disziplin abgegrenzt werden solle, ermöglicht habe. Während die eine Partei auf jene rein theoretischen und im prägnanten Sinne logischen Sätze hinblickte, hielt sich die andere an die angreifbaren Definitionen der prätendierten theoretischen Wissen35|schaft und an ihre tatsächliche Durchführung.

0[A 39]Der Einwand aber, es handle sich hier um eine Restitution der scholastisch-aristotelischen Logik, über deren Geringwertigkeit[B 39] die Geschichte ihr Urteil gesprochen habe, soll uns nicht beunruhigen. Vielleicht, daß sich noch herausstellt, daß die frag52liche Disziplin keineswegs von so geringem Umfange und so arm an tiefliegenden Problemen sei, wie man ihr damit vorwirft. Vielleicht, daß die alte Logik nur eine höchst unvollständige und getrübte Realisierung der Idee jener reinen Logik war, aber5| immerhin als erster Anfang und Angriff tüchtig und achtenswert. Es ist ja auch fraglich, ob die Verachtung der traditionellen Logik nicht eine ungerechtfertigte Nachwirkung der Stimmungen der Renaissance ist, deren Motive uns heute nicht mehr berühren können. Begreiflicherweise richtete sich der historisch berechtigte,10| aber in der Sache oft unverständige Kampf gegen die scholastische Wissenschaft vor allem gegen die Logik als der zu ihr zugehörigen Methodenlehre. Aber daß die formale Logik in den Händen der Scholastik (zumal in der Periode der Entartung) den Charakter einer falschen Methodik annahm, beweist vielleicht15| nur: daß es an einem rechten philosophischen Verständnis der logischen Theorie (soweit sie schon entwickelt war) fehlte, daß darum die praktische Nutzung derselben irrige Wege einschlug, und daß ihr methodische Leistungen zugemutet wurden, denen sie ihrem Wesen nach nicht gewachsen ist. So beweist ja auch die20| Zahlenmystik nichts gegen die Arithmetik. Es ist bekannt, daß die logische Polemik der Renaissance sachlich hohl und ergebnislos war; in ihr sprach sich Leidenschaft, nicht Einsicht aus. Wie sollten wir uns von ihren verächtlichen Urteilen noch leiten lassen? Ein theoretisch schöpferischer Geist wie Leibniz, bei dem sich25| der überschwengliche Reformationsdrang der Renaissance mit der wissenschaftlichen Nüchternheit der Neuzeit paarte, wollte von dem antischolastischen Kesseltreiben jedenfalls nichts wissen. Mit warmen Worten nahm er sich der geschmähten aristotelischen Logik an, so sehr sie gerade ihm als der Erweiterung und Besse30|rung bedürftig erschien. Jedenfalls können wir die Vor|würfe, daß[A 40] die reine Logik auf eine Erneuerung des "hohlen scholastischen Formelkrams" hinauslaufe, so lange auf sich beruhen lassen, als wir über Sinn und Gehalt der fraglichen Disziplin beziehungsweise über die Berechtigung[B 40] der uns aufgedrängten Vermutungen nicht35| ins klare gekommen sind.

0Wir wollen, diese Vermutungen zu prüfen, nicht etwa darauf ausgehen, alle Argumente, die für die eine oder andere Auffassung der Logik historisch aufgetreten sind, zu sammeln und einer kritischen Analyse zu unterziehen. Dies wäre nicht der Weg, dem53 alten Streit ein neues Interesse abzugewinnen; aber die prinzipiellen Gegensätze, die in ihm nicht zur reinlichen Scheidung gelangten, haben ihr eigenes, über die empirischen Bedingtheiten der Streitenden erhabenes Interesse, und dem wollen wir nachgehen.

5|§14. Der Begriff der normativen Wissenschaft. Das Grundmaß oder Prinzip, das ihr Einheit gibt

0Wir beginnen mit der Fixierung eines Satzes, der für die weitere Untersuchung von entscheidender Wichtigkeit ist, nämlich daß jede normative und desgleichen jede praktische Disziplin auf einer10| oder mehreren theoretischen Disziplinen beruht, sofern ihre Regeln einen von dem Gedanken der Normierung (des Sollens) abtrennbaren theoretischen Gehalt besitzen müssen, dessen wissenschaftliche Erforschung eben jenen theoretischen Disziplinen obliegt.

015|Erwägen wir, um dies klarzustellen, zunächst den Begriff der normativen Wissenschaft in seinem Verhältnis zu dem der theoretischen. Die Gesetze der ersteren besagen, so heißt es gewöhnlich, was sein soll, obschon es vielleicht nicht ist und unter den gegebenen Umständen nicht sein kann; die Gesetze der letzteren20| hingegen besagen schlechthin, was ist. Es wird sich nun fragen, was mit dem Seinsollen gegenüber dem schlichten Sein gemeint ist.

0Zu enge ist offenbar der ursprüngliche Sinn des Sollens, welcher Beziehung hat zu einem gewissen Wünschen oder Wollen,[A 41] zu25| einer Forderung oder einem Befehl, z.B.: Du sollst mir ge[B 41]horchen; X soll zu mir kommen. Wie wir in einem weiteren Sinn von einer Forderung sprechen, wobei niemand da ist, der fordert, und evtl. auch niemand, der aufgefordert ist, so sprechen wir auch oft von einem Sollen, unabhängig von irgend jemandes Wünschen30| oder Wollen. Sagen wir: "Ein Krieger soll tapfer sein", so heißt das nicht, daß wir oder jemand sonst dies wünschen oder wollen, befehlen oder fordern. Eher könnte man die Meinung dahin fassen, daß allgemein, d.h. in Beziehung auf jeden Krieger, ein entsprechendes Wünschen und Fordern Berechtigung habe; obschon35| auch dies nicht ganz zutrifft, da es doch nicht geradezu nötig ist, daß hier solch eine Bewertung eines Wunsches oder einer Forderung wirklich Platz greife. "Ein Krieger soll tapfer sein", das heißt54 vielmehr: nur ein tapferer Krieger ist ein "guter" Krieger, und darin liegt, da die Prädikate gut und schlecht den Umfang des Begriffs Krieger unter sich teilen, daß ein nicht tapferer ein "schlechter" Krie|ger ist. Weil dieses Werturteil gilt, hat nun5| jedermann recht, der von einem Krieger fordert, daß er tapfer sei; aus demselben Grunde ist, daß er es sei, auch wünschenswert, lobenswert usw. Ebenso in anderen Beispielen. "Ein Mensch soll Nächstenliebe üben", d.h. wer dies unterläßt, ist nicht mehr ein "guter" und damit eo ipso ein (in dieser Hinsicht) "schlechter"10| Mensch. "Ein Drama soll nicht in Episoden zerfallen" — sonst ist es kein "gutes" Drama, kein "rechtes" Kunstwerk. In allen diesen Fällen machen wir also unsere positive Wertschätzung, die Zuerkennung eines positiven Wertprädikates, abhängig von einer zu erfüllenden Bedingung, deren Nichterfüllung das entsprechen15|de negative Prädikat nach sich zieht. Überhaupt dürfen wir als gleich, zum mindesten als äquivalent setzen ┌ die┐18 Formen: "Ein A soll B sein" und "Ein A, welches nicht B ist, ist ein schlechtes A", oder "Nur ein A, welches B ist, ist ein gutes A".

0Der Terminus "gut" dient uns hier natürlich im weitesten20| Sinne des irgendwie Wertvollen; er ist in den konkreten, unter[A 42] unsere Formel gehörigen Sätzen jeweilig in dem besonderen Sinne der Werthaltungen zu verstehen, die ihnen zugrunde [B 42] liegen, z.B. als Nützliches, Schönes, Sittliches u. dgl. Es gibt so vielfältige Arten der Rede vom Sollen, als es verschiedene Arten25| von Werthaltungen, also Arten von — wirklichen oder vermeintlichen — Werten gibt.

0Die negativen Aussagen des Sollens sind nicht als Negationen der entsprechenden affirmativen zu deuten; wie ja auch im gewöhnlichen Sinne die Leugnung einer Forderung nicht den Wert30| eines Verbotes hat. Ein Krieger soll nicht feige sein, das heißt nicht, es sei falsch, daß ein Krieger feige sein soll, sondern: es sei ein feiger Krieger auch ein schlechter. Es sind also die Formen äquivalent: "Ein A soll nicht B sein" und "Ein A, welches B ist, ist allgemein ein schlechtes A", oder "Nur ein A, welches nicht35| B ist, ist ein gutes A".

0Daß sich Sollen und Nichtsollen ausschließen, ist eine formal — logische Konsequenz der interpretierenden Aussagen, und dassel55be gilt von dem Satze, daß Urteile über ein Sollen keine Behauptung über ein entsprechendes Sein einschließen.

0Die soeben klargelegten Urteile normativer Form sind offenbar nicht die einzigen, die man als solche wird gelten lassen, mag5| auch im Ausdruck das Wörtchen ┌"soll"┐19 keine Verwendung finden. Unwesentlich ist es, daß wir statt "A soll (bzw. soll nicht) B sein", auch sagen können "A muß (bzw. darf nicht) B sein". Sachhaltiger ist der Hinweis auf die beiden neuen Formen "A muß nicht B sein" und "A darf B sein", welche die kontradikto10|rischen Gegensätze zu den obigen darstellen. Es ist also "muß nicht" die Negation von "soll" oder — was gleich gilt — von "muß"; "darf" die Negation von "soll nicht" oder — was gleich gilt — von "darf nicht"; wie man aus den interpretierenden Werturteilen leicht ersieht: "Ein A muß nicht B sein’’ = "Ein A,15| das nicht B ist, ist darum noch kein schlechtes A". "Ein A darf B sein" = "Ein A, das B ist, ist darum noch kein schlechtes A".

0Aber noch andere Sätze werden wir hierher rechnen müssen.[A 43][B 43] Z.B.: "Damit ein A ein gutes sei, genügt es (be|ziehungsweise genügt es nicht), daß es B sei." Während die vorigen Sätze irgend20|welche notwendigen Bedingungen für die Zuerkennung oder Aberkennung der positiven oder negativen Wertprädikate betreffen, handelt es sich in den jetzt vorliegenden um hinreichende Bedingungen. Andere Sätze wiederum wollen zugleich notwendige und hinreichende Bedingungen aussagen.

025|Damit dürften die wesentlichen Formen allgemeiner normativer Sätze erschöpft sein; ihnen entsprechen natürlich auch Formen partikulärer und individueller Werturteile, die der Analyse nichts Bedeutsames hinzufügen, und von denen jedenfalls die letzteren für unsere Zwecke auch nicht in Betracht kommen; sie haben30| allezeit eine nähere oder fernere Beziehung zu gewissen normativen Allgemeinheiten und können in abstrakten, normativen Disziplinen nur in Anlehnung an die sie regelnden Allgemeinheiten als Beispiele auftreten. Solche Disziplinen halten sich überhaupt jenseits aller individuellen Existenz, ihre Allgemeinheiten35| sind "rein begrifflicher" Art, sie haben den Charakter von Gesetzen im echten Sinne des Wortes.

0Wir ersehen aus diesen Analysen, daß jeder normative Satz56 eine gewisse Art der Werthaltung (Billigung, Schätzung) voraussetzt, durch welche der Begriff eines in bestimmtem Sinne "Guten" (Werten) bzw. "Schlechten" (Unwerten) hinsichtlich einer gewissen Klasse von Objekten erwächst; ihr gemäß zerfallen5| darnach diese Objekte in gute und schlechte. Um das normative Urteil "Ein Krieger soll tapfer sein" fällen zu können, muß ich irgendeinen Begriff von "guten" Kriegern haben, und dieser Begriff kann nicht in einer willkürlichen Nominaldefinition gründen, sondern nur in einer allgemeinen Werthaltung, die nach diesen10| oder jenen Beschaffenheiten die Krieger bald als gute, bald als schlechte zu schätzen gestattet. Ob diese Schätzung eine in irgendwelchem Sinne "objektiv gültige" ist oder nicht, ob überhaupt ein Unterschied zwischen subjektiv und objektiv "Gutem" zu machen ist, kommt hier bei der bloßen Fest[B 44]stellung des Sinnes 15| der Sollenssätze[A 44] nicht in Betracht. Es genügt, ┌ daß für wert gehalten, daß eine Intention vollzogen wird des Inhalts, daß etwas wert oder gut sei┐20.

0Ist umgekehrt auf Grund einer gewissen allgemeinen Werthaltung ein Paar von Wertprädikaten für die zugehörige Klasse20| festgelegt, dann ist auch die Möglichkeit normativer Urteile gegeben; alle Formen normativer Sätze erhalten ihren bestimmten Sinn. Jedes konstitutive Merkmal B des "guten" A liefert z.B. einen Satz der Form: "Ein A soll B sein"; ein mit B unverträgliches Merkmal B' einen Satz: "Ein A darf nicht (soll nicht) B'25| sein" usw.

0Was endlich den Begriff des normativen Urteils anbelangt, so können wir ihn nach unseren Analysen folgendermaßen beschreiben: Mit Beziehung auf eine zugrunde liegende ┌ allgemeine┐21 Werthaltung und den hierdurch bestimmten Inhalt30| des zugehörigen Paares von Wertprädikaten heißt jeder Satz ein normativer, der irgendwelche notwendige oder hinreichende, oder notwendige und hinreichende Bedingungen für den Besitz eines solchen Prädikates ausspricht. Haben wir einmal einen Unterschied zwischen "gut" und "schlecht" in bestimmtem Sinne, also35| auch in bestimmter Sphäre wertschätzend gewonnen, dann sind57 wir naturgemäß an der Entscheidung interessiert, unter welchen Umständen, durch welche innere oder äußere Beschaffenheiten das Gutsein bzw. Schlechtsein in diesem Sinne verbürgt oder nicht verbürgt ist; welche Beschaffenheiten nicht fehlen dürfen,5| um einem Objekte der Sphäre den Wert des Guten noch geben zu können usf.

0Wo wir von gut und schlecht sprechen, da pflegen wir auch in vergleichender Wertschätzung Unterschiede des Besseren und Besten bzw. des Schlechteren und Schlechtesten zu voll10|ziehen. Ist die Lust das Gute, so ist von zwei Lüsten die intensivere und wieder die länger andauernde die bessere. Gilt uns die Erkenntnis als das Gute, so gilt uns noch nicht jede Erkenntnis als "gleich gut". Die Gesetzeserkenntnis werten wir höher als die Erkenntnis singulärer Tatsachen; die Erkenntnis allgemeine15|rer[B 45] Gesetze — z.B. "Jede Gleichung[A 45] nten Grades hat n Wurzeln" — höher als die Erkenntnis ihnen untergeordneter Spezialgesetze — "Jede Gleichung 4ten Grades hat 4 Wurzeln". So erheben sich also in Beziehung auf die relativen Wertprädikate ähnliche normative Fragen wie in Beziehung auf die absoluten. Ist der kon20|stitutive Inhalt des als gut — beziehungsweise schlecht — zu Bewertenden fixiert, so fragt es sich, was in vergleichender Wertung konstitutiv als besser oder schlechter zu gelten habe; des weiteren dann, welches die näheren und ferneren, notwendigen und hinreichenden Bedingungen für die relativen Prädikate sind, die den25| Inhalt des Besseren — beziehungsweise Schlechteren — und schließlich des relativ Besten konstitutiv bestimmen. Die konstitutiven Inhalte der positiven und relativen Wertprädikate sind sozusagen die messenden Einheiten, nach denen wir Objekte der bezüglichen Sphäre abmessen.

030|Die Gesamtheit dieser Normen bildet offenbar eine durch die fundamentale Werthaltung bestimmte, in sich geschlossene Gruppe. Der normative Satz, welcher an die Objekte der Sphäre die allgemeine Forderung stellt, daß sie den konstitutiven Merkmalen des positiven Wertprädikates in größtmöglichem Ausmaße ge35|nügen sollen, hat in jeder Gruppe zusammengehöriger Normen eine ausgezeichnete Stellung und kann als die Grundnorm bezeichnet werden. Diese Rolle spielt z.B. der kategorische Imperativ in der Gruppe normativer Sätze, welche Kants Ethik ausmachen; ebenso das Prinzip vom "größtmöglichen Glück der größtmöglichen Anzahl" in der Ethik der Utilitarier.

58

0Die Grundnorm ist das Korrelat der Definition des im fraglichen Sinne "Guten" und "Besseren"; sie gibt an, nach welchem Grundmaße (Grundwerte) alle Normierung zu vollziehen ist, und stellt somit im eigentlichen Sinne nicht einen normativen5| Satz dar. Das Verhältnis der Grundnorm zu den eigentlich normierenden Sätzen ist analog demjenigen zwischen den sogenannten Definitionen der Zahlenreihe und den — immer[B 46] auf sie rückbezogenen — Lehrsätzen über numerische Verhältnisse in der[A 46] Arithmetik. Man könnte auch hier die Grundnorm als10| "Definition" des maßgebenden Begriffes vom Guten — z.B. des sittlich Guten — bezeichnen; womit freilich der gewöhnliche logische Begriff der Definition verlassen wäre.

0Stellen wir uns das Ziel,22 mit Beziehung auf eine derartige "Definition", also mit Beziehung auf eine fundamentale allge15|meine Wertung, die Gesamtheit zusammengehöriger normativer Sätze wissenschaftlich zu erforschen, so erwächst die Idee einer normativen Disziplin. Jede solche Disziplin ist also eindeutig charakterisiert durch ihre Grundnorm bzw. durch die Definition dessen, was in ihr als das "Gute" gelten soll. Gilt uns20| z.B. die Erzeugung und Erhaltung, Mehrung und Steigerung von Lust als das Gute, so werden wir fragen, welche Objekte erregen die Lust, bzw. unter welchen subjektiven und objektiven Umständen tun sie es; und überhaupt, welches sind die notwendigen und hinreichenden Bedingungen für den Eintritt der Lust, für25| ihre Erhaltung, Mehrung usw. Diese Fragen als Zielpunkte für eine wissenschaftliche Disziplin genommen, ergeben eine Hedo-nik; es ist die normative Ethik im Sinne der Hedoniker. Die Wertung der Lusterregung liefert hier die die Einheit der Disziplin bestimmende und sie von jeder anderen normativen Disziplin30| unterscheidende Grundnorm. Und so hat eine jede ihre eigene Grundnorm, und diese stellt jeweils das einsmachende Prinzip der normativen Disziplin dar. In den theoretischen Disziplinen entfällt hingegen diese zentrale Beziehung aller Forschungen auf eine fundamentale Werthaltung als Quelle eines herrschenden35| Interesses der Normierung; die Einheit ihrer Forschungen und die Zusammenordnung ihrer Erkenntnisse wird ausschließlich59 durch das theoretische Interesse bestimmt, welches gerichtet ist auf die Erforschung des sachlich (d.i. theoretisch, vermöge der inneren Gesetzlichkeit der Sachen) Zusammengehörigen und daher in seiner Zusammengehörigkeit auch zusammen zu Er5|forschenden.

[A 47][B 47]§15. Normative Disziplin und Kunstlehre

0Das normative Interesse beherrscht uns naturgemäß besonders bei realen Objekten als Objekten praktischer Wertungen; daher die unverkennbare Neigung, den Begriff der normativen10| Disziplin mit dem der praktischen Disziplin, der Kunstlehre, zu identifizieren. Man sieht aber leicht, daß diese Identifizierung nicht zu Recht bestehen kann. Für Schopenhauer, welcher in Konsequenz seiner Lehre vom angeborenen Charakter alles praktische Moralisieren grundsätzlich verwirft, gibt es keine Ethik15| im Sinne einer Kunstlehre, wohl aber eine Ethik als normative Wissenschaft, die er ja selbst bearbeitet. Denn keineswegs läßt er auch die moralischen Wertunterscheidungen fallen. — Die Kunstlehre stellt jenen besonderen Fall der normativen Disziplin dar, in welchem die Grundnorm in der Erreichung eines allge20|meinen praktischen Zweckes besteht. Offenbar schließt so jede Kunstlehre eine normative, aber selbst nicht praktische Disziplin ganz in sich. Denn ihre Aufgabe setzt die Lösung der engeren voraus, zunächst, abgesehen von allem auf die praktische Erreichung Bezüglichen, die Normen zu fixieren, nach welchen die25| Angemessenheit an den allgemeinen Begriff des zu realisierenden Zieles, an das Haben der die bezügliche Klasse von Werten charakterisierenden Merkmale beurteilt werden kann. Umgekehrt erweitert sich jede normative Disziplin, in welcher sich die fundamentale Werthaltung in eine entsprechende Zwecksetzung ver30|wandelt, zu einer Kunstlehre.

§ 16. Theoretische Disziplinen als Fundamente normativer

0Es ist nun leicht einzusehen, daß jede normative und a fortiori jede praktische Disziplin eine oder mehrere theoretische Disziplinen als Fundamente voraussetzt, in dem Sinne nämlich, daß35| sie einen von aller Normierung ablösbaren theoretischen Gehalt60 besitzen muß, der als solcher in irgendwelchen, sei es schon abgegrenzten oder noch zu kon|stituierenden, theoretischen Wissen[A 48]schaften seinen natürlichen Standort hat.

0[B 48]Die Grundnorm (bzw. der Grundwert, der letzte Zweck) be5|stimmt, wie wir sahen, die Einheit der Disziplin; sie ist es auch, die in alle normativen Sätze derselben den Gedanken der Normierung hineinträgt. Aber neben diesem gemeinsamen Gedanken der Abmessung an der Grundnorm besitzen diese Sätze einen eigenen, den einen vom anderen unterscheidenden theoretischen10| Gehalt. Ein jeder drückt den Gedanken einer abmessenden Beziehung zwischen Norm und Normiertem aus; aber diese Beziehung selbst charakterisiert sich — wenn wir von dem wertschätzenden Interesse absehen — objektiv als eine Beziehung zwischen Bedingung und Bedingtem, die in dem betreffenden15| normativen Satze als bestehend oder nicht bestehend hingestellt ist. So schließt z.B. jeder normative Satz der Form "Ein A soll B sein" den theoretischen Satz ein "Nur ein A, welches B ist, hat die Beschaffenheiten C", wobei wir durch C den konstitutiven Inhalt des maßgebenden Prädikates "gut" andeuten (z.B. die20| Lust, die Erkenntnis, kurz das durch die fundamentale Werthaltung im gegebenen Kreise eben als gut Ausgezeichnete). Der neue Satz ist ein rein theoretischer, er enthält nichts mehr von dem Gedanken der Normierung. Und umgekehrt, gilt irgendein Satz dieser letzteren Form und erwächst als ein Neues die Wert25|haltung eines C als solchen, die eine normierende Beziehung zu ihm erwünscht sein läßt, so nimmt der theoretische Satz die normative Form an: ┌ "Nur ein A, welches B ist, ist ein gutes"┐23, d.h. ┌ "Ein A soll B sein┐24. Darum können auch selbst in theoretischen Gedankenzusammenhängen normative Sätze auftreten:30| das theoretische Interesse legt in solchen Zusammenhängen Wert auf den Bestand eines Sachverhaltes der Art M (etwa auf den Bestand der Gleichseitigkeit eines zu bestimmenden Dreiecks) und mißt daran anderweitige Sachverhalte (z.B. die Gleichwink-ligkeit: Soll das Dreieck gleichseitig sein, so muß es gleich35|winklig sein), nur daß diese Wendung in den theoretischen Wissenschaften[A 49] etwas Vorübergehendes und Sekundäres ist, da die letzte Intention hier auf den eigenen, theoretischen Zusam61menhang der Sachen geht; bleibende Ergebnisse[B 49] werden daher nicht in normative Form gefaßt, sondern in die Formen des objektiven Zusammenhanges, hier in die des generellen Satzes.

0Es ist nun klar, daß die theoretischen Beziehungen, die nach5| dem Erörterten in den Sätzen der normativen Wissenschaften stecken, ihren logischen Ort haben müssen in gewissen theoretischen Wissenschaften. Soll die normative Wissenschaft also ihren Namen verdienen, soll sie die Beziehungen der zu normierenden Sachverhalte zur Grundnorm wissenschaftlich erforschen, dann10| muß sie den theoretischen Kerngehalt dieser Beziehungen studieren und daher in die Sphären der betreffenden theoretischen Wissenschaften eintreten. Mit anderen Worten: Jede normative Disziplin verlangt die Erkenntnis gewisser nicht normativer Wahrheiten; diese aber entnimmt sie gewissen theoretischen15| Wissenschaften oder gewinnt sie durch Anwendung der aus ihnen entnommenen Sätze auf die durch das normative Interesse bestimmten Konstellationen von Fällen. Dies gilt natürlich auch für den spezielleren Fall der Kunstlehre und offenbar noch in erweitertem Maße. Es treten die theoretischen Erkenntnisse hin20|zu, welche die Grundlage für eine fruchtbare Realisierung der Zwecke und Mittel bieten müssen.

0Noch eines sei im Interesse des Folgenden bemerkt. Natürlich können diese theoretischen Wissenschaften in verschiedenem Ausmaße Anteil haben an der wissenschaftlichen Begründung25| und Ausgestaltung der bezüglichen normativen Disziplin; auch kann ihre Bedeutung für sie eine größere oder geringere sein. Es kann sich zeigen, daß zur Befriedigung der Interessen einer normativen Disziplin die Erkenntnis gewisser Klassen von theoretischen Zusammenhängen in erster Linie erforderlich, und30| daß somit die Ausbildung und Heranziehung des theoretischen Wissensgebietes, dem sie angehören, für die Ermöglichung der normativen Disziplin geradezu entscheidend ist. Andererseits kann es aber auch sein, daß für den Aufbau dieser Disziplin[A 50] gewisse Klassen theoretischer Erkenntnisse zwar nützlich und evtl.35| sehr wichtig, aber doch nur von sekundärer Bedeutung sind, sofern[B 50] ihr Wegfall den Bereich dieser Disziplin einschränken, jedoch nicht ganz aufheben würde. Man denke beispielsweise an das Verhältnis zwischen bloß normativer und praktischer Ethik.2562 Alle die Sätze, welche auf die Ermöglichung der praktischen Realisierung Bezug haben, berühren nicht den Kreis der bloßen Normen ethischer Wertung. Fallen diese Normen weg bzw. die ihnen zugrunde liegenden theoretischen Erkenntnisse, so gibt es5| keine Ethik überhaupt; entfallen jene ersteren Sätze, so gibt es nur keine Möglichkeit ethischer Praxis bzw. keine Möglichkeit einer Kunstlehre vom sittlichen Handeln.

0Mit Beziehung auf derartige Unterschiede soll nun die Rede von den wesentlichen theoretischen Fundamenten einer nor10|mativen Wissenschaft verstanden werden. Wir meinen damit die für ihren Aufbau schlechterdings wesentlichen theoretischen Wissenschaften, eventuell aber auch die bezüglichen Gruppen theoretischer Sätze, welche für die Ermöglichung der normativen Disziplin von entscheidender Bedeutung sind.

Publication details

Published in:

Husserl Edmund (1975) Logische Untersuchungen. Erster Band: Prolegomena zur reinen Logik, ed. Holenstein Elmar. Den Haag, Nijhoff.

Seiten: 44-62

Referenz:

Husserl Edmund (1975) Theoretische Disciplinen als Fundamente normativer, In: Logische Untersuchungen. Erster Band, Den Haag, Nijhoff, 44–62.