Deutsche Gesellschaft
für phänomenologische Forschung

Buch | Kapitel

205248

Das Rechtsverständnis in der Systemtheorie Niklas Luhmanns

Frank Welz

pp. 381-397

Abstrakt

Das systemtheoretische Verständnis des Rechts aufzuklären ist ein verzwicktes Unterfangen. Explizit kennt es keine sachliche Definition seines Gegenstandes.1 Zudem wäre vor dem des Rechts erst ein Verständnis der Systemtheorie im weiteren vorauszuschicken. Dennoch will ich hier so gut es geht sachnah beginnen (1.), sodann die Zugangsweise der Systemtheorie abstrakter behandeln (2.), um einen Blick aus kritischer Distanz vorzubereiten (3.). Letztere muß sich notwendig mit dem theoretischen Instrument ›Systemtheo—rie‹ befassen und kann nicht, wiewohl dies den ersten Zugang erleichtern würde, bei der Variation eines Begriffs oder einem empirischen Exempel des Rechts einsteigen, denn mittels rhapsodischer Einwände ließe sich die Ebene des hier zur Überlegung stehenden Verständnisses des Rechts nicht treffen können.

Publication details

Published in:

Dux Günter, Welz Frank (2001) Moral und Recht im Diskurs der Moderne: Zur Legitimation gesellschaftlicher Ordnung. Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften.

Seiten: 381-397

DOI: 10.1007/978-3-663-10841-2_17

Referenz:

Welz Frank (2001) „Das Rechtsverständnis in der Systemtheorie Niklas Luhmanns“, In: G. Dux & F. Welz (Hrsg.), Moral und Recht im Diskurs der Moderne, Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften, 381–397.