Deutsche Gesellschaft
für phänomenologische Forschung

Buch | Kapitel

218517

Rechtsdogmatik

Rolf Gröschner

pp. 61-66

Abstrakt

Im juristischen Fachgespräch ist ›Dogmatik‹ ein gern gebrauchtes Wort. Seine Unbestimmtheit erlaubt unterschiedliche Sprachspiele. So kann ›dogmatisch‹ zur Auszeichnung eines Arguments verwendet werden, aber auch zur Kritik an einem kraft Amtes in Geltung gesetzten und gegen Argumente immunisierten ›Dogma‹. Die verbreitete Vermutung, der Begriff ›Dogmatik‹ habe seine wortgeschichtliche Wurzel in den als unbestreitbare Wahrheiten verkündeten ›Dogmen‹ einer Glaubensgemeinschaft, ist allerdings ein etymologischer Irrtum: Das altgriechische dogma kommt erstmals bei Hippokrates in der bis heute relevanten Tradition einer Kunstlehre zum Tragen.

Publication details

Published in:

Hilgendorf Eric, Joerden Jan C. (2017) Handbuch Rechtsphilosophie. Stuttgart, Metzler.

Seiten: 61-66

DOI: 10.1007/978-3-476-05309-1_14

Referenz:

Gröschner Rolf (2017) „Rechtsdogmatik“, In: E. Hilgendorf & J. C. Joerden (Hrsg.), Handbuch Rechtsphilosophie, Stuttgart, Metzler, 61–66.