Deutsche Gesellschaft
für phänomenologische Forschung

Buch | Kapitel

218534

Begründung von Strafe (absolute vs. relative Begründung)

Norbert Campagna

pp. 208-215

Abstrakt

Jede Strafe ist eine gewollte Zufügung von Übel, aber nicht jede gewollte Zufügung von Übel ist eine Strafe. Die Einigkeit betreffend diese erste Feststellung löst sich in eine Vielfalt von sich zum Teil widersprechenden Positionen auf, sobald es darum geht, jene Elemente anzugeben, die eine Zufügung von Übel besitzen muss, um als Strafe angesehen werden zu können.

Publication details

Published in:

Hilgendorf Eric, Joerden Jan C. (2017) Handbuch Rechtsphilosophie. Stuttgart, Metzler.

Seiten: 208-215

DOI: 10.1007/978-3-476-05309-1_31

Referenz:

Campagna Norbert (2017) „Begründung von Strafe (absolute vs. relative Begründung)“, In: E. Hilgendorf & J. C. Joerden (Hrsg.), Handbuch Rechtsphilosophie, Stuttgart, Metzler, 208–215.