Sozialer Wandel durch Positives Recht
pp. 294-353
Abstrakt
Gesellschaft und Recht hängen auf mehr als eine Weise zusammen. Bisher haben uns im wesentlichen zwei Perspektiven geleitet: Wir haben nach der Funktion des Rechts für das soziale System der Gesellschaft gefragt, und wir haben die Art und Weise, in der diese Funktion erfüllt wird, in Beziehung gesetzt zu verschiedenartigen Gesellschaftsstrukturen, die sich im Prozeß gesellschaftlicher Evolution nacheinander herausgebildet haben. In dieser globalen Betrachtungsweise wurde die Evolution des Gesellschaftssystems als Auslöser sozialen Wandels gesehen und die Veränderungen im Rechtsgefüge als Begleiterscheinung, die durch Umstrukturierungen des Gesellschaftssystems, vor allem seines Differenzierungsmodus, ermöglicht werden und zugleich wichtige institutionelle Errungenschaften des Evolutionsprozesses stabilisieren helfen. In evolutionärer Perspektive ist Recht als unaufgebbares Element der Gesellschaftsstruktur immer Bewirktes und Wirkendes zugleich.
Publication details
Published in:
Luhmann Niklas (1983) Rechtssoziologie. Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften.
Seiten: 294-353
DOI: 10.1007/978-3-322-95699-6_6
Referenz:
Luhmann Niklas (1983) Sozialer Wandel durch Positives Recht, In: Rechtssoziologie, Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften, 294–353.