Deutsche Gesellschaft
für phänomenologische Forschung

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148301

Grundbestimmungen des natürlichen Bewußtseins

Tanja Stähler

pp. 21-26

Abstrakt

Es ist dem natürlichen Bewußtsein eigentümlich, von einer Entzweiung auszugehen: der Entzweiung von Bewußtsein und Gegenstand. Das natürliche Bewußtsein ist ganz aufseinen Gegenstand gerichtet und vergißt darüber sich selbst. Esschreibt alle Bestimmtheit und Wahrheit dem Gegenstand zu; es nimmt an, daß der Gegenstand unabhängig von seinem Wissen existiert. Hegel und Husserl sind sich einig, daß diese Annahme wesentliches Kennzeichen des natürlichen Bewußtseins ist. Doch das natürliche Bewußtsein kann auch reflektieren; in diesem Reflektieren macht es sich selbst zum Gegenstand in der Welt und entzweit sich so von sich selbst.

Publication details

Published in:

Stähler Tanja (2003) Die Unruhe des Anfangs: Hegel und Husserl über den Weg in die Phänomenologie. Dordrecht, Springer.

Seiten: 21-26

DOI: 10.1007/978-94-010-0059-8_2

Referenz:

Stähler Tanja (2003) Grundbestimmungen des natürlichen Bewußtseins, In: Die Unruhe des Anfangs, Dordrecht, Springer, 21–26.